11. September 2025
Verbandsklage gegen Meta-Überwachung: BK Baumeister & Kollegen führt Verfahren
Illegale Überwachung: Die Berliner Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen führt das Verfahren einer Verbandsklage gegen den Meta-Konzern. Denn das Tech-Unternehmen (Instagram, Facebook) überwacht massiv das Online-Verhalten seiner Nutzer. Jeder Klick, jede Suche, jeder Kauf im Internet oder auf Apps kann von Meta mitgelesen werden – dazu müssen die Nutzer nicht einmal bei Instagram oder Facebook eingeloggt sein.
Die Verbandsklage, eingereicht vor dem OLG Hamburg (Az. 11 VKl 1/25), ist ein Projekt des gemeinnützigen Verbraucherschutzvereins (VSV) in Zusammenarbeit mit der Kanzlei BK Baumeister & Kollegen und dem Prozessfinanzierer Padronus. Dabei tritt der VSV als Kläger für alle betroffenen Verbraucher auf, BK Baumeister & Kollegen führt das Verfahren, Padronus finanziert es. Dies ist die erste Abhilfeklage dieser Art in Europa gegen den Tech-Riesen.
Meta überwacht rechtswidrig mithilfe seiner „Meta Business Tools“ große Teile des Privatlebens seiner Nutzer. Wer ein Konto bei Instagram oder Facebook hat – egal ob eingeloggt oder nicht -, ist davon betroffen. Denn Meta liest auf tausenden Webseiten und Apps heimlich mit, was die Nutzer dort tun, speichert es ab, und verdient mit dieser Überwachung Milliarden. Betroffen von der Meta-Überwachung sind allein in Deutschland 50 Millionen Menschen.
Verbandsklage gegen Meta-Überwachung
Der Meta-Konzern wird verklagt auf Auskunft und Löschung der illegal gesammelten Daten, Unterlassung und zudem pro Nutzer auf einen Schadenersatz von 5.000 Euro für volljährige Nutzer und 10.000 Euro für minderjährige Nutzer. Instagram- oder Facebook-Nutzer können sich kostenfrei und ohne Risiko zur Klage anmelden. Eine Rechtsschutzversicherung ist hierfür nicht notwendig.
Mit der Verbandsklage können qualifizierte Verbraucherverbände und Verbraucherzentralen im Wesentlichen gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einklagen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist solch ein qualifizierter Verein und kann für alle Verbraucher ein Urteil erwirken. Dazu müssen sich die Verbraucher im Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden, damit das Ergebnis der Klage für sie gilt.
In vielen Einzelklagen, die von der Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen geführt werden, wurden die Forderungen gegenüber Meta bereits gerichtlich bestätigt. Im Juli 2025 sorgte ein Urteil des LG Leipzig für großes mediales Aufsehen (u.a. BILD, Stern, Stiftung Warentest, RTL ”Punkt 12” berichteten). Zahlreiche Landgerichte in Deutschland – u.a. Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf oder Stuttgart – sowie Kammern von über 70 weiteren Landgerichten haben die illegale Überwachung durch Meta in über 700 aktuellen Urteilen bestätigt.
Verbandsklage: So können Sie teilnehmen
Über die Seite www.meta-klage.de übernimmt die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen die Anmeldung kostenfrei und ohne Risiko für Sie. Durch die Anmeldung werden Sie selbst nicht Beteiligter des Klageverfahrens. Auf Sie kommen keinerlei Verpflichtungen oder Kosten zu.
Die Finanzierung des Verfahrens und Ihrer anwaltlichen Beratung übernimmt der Prozessfinanzierer Padronus. Dadurch entstehen dem einzelnen Verbraucher keine Kosten. Im Erfolgsfall erhält Padronus einen Anteil in Höhe von 9,5% des Ihnen zugesprochenen Betrags.
Wenn Sie ein Instagram- oder Facebook-Konto haben, sollten Sie jetzt handeln. Melden Sie sich auf www.meta-klage.de einfach kostenfrei und ohne Risiko bei der Verbandsklage gegen die illegale Meta-Überwachung an.